10%
Bis zu
35%
sparen!
Voraussetzungen vor dem Aufzug-Einbau

Die notwendigen Voraussetzungen vor dem Aufzug-Einbau

Die Nachfrage steigt: In immer mehr Privathaushalten, aber vor allem in vielen Mehrfamilienhäusern werden Aufzugeinbauten durchgeführt. Dank innovativer und platzsparender Techniken ist der nachträgliche Einbau eines Aufzugs meist problemlos möglich. Grundsätzlich gibt es für den nachträglichen Aufzugeinbau zwei Alternativen. Entweder das Ein- oder Mehrfamilienhaus verfügt über ein Treppenauge von ausreichender Größe, um den Aufzug aufzunehmen oder der Fahrstuhl wird an die Außenfassade gesetzt. Grundsätzlich hält sich der Platzbedarf einer Aufzugsanlage in Grenzen.

Mittlerweile bietet der Markt dank technischer Innovationen Seilaufzüge, für die kein ausgewiesener Maschinenraum mehr erforderlich ist. Der Antrieb dieser Seilaufzüge ist in den Schacht integriert. Maschinenraumlose Seilaufzüge haben einen etwa um die Hälfte geringeren Energiebedarf als Aufzüge mit Hydraulikantrieb und zudem einen geringeren Raumbedarf. Dieser liegt bei circa 1,40 Meter in der Tiefe und 1,10 Meter in der Breite. Entsprechend können Aufzugskabinen mit einer Grundfläche von 1,00 mal 1,30 Metern realisiert werden, denn die Maße der Kabine liegen circa 10 bis 15 Zentimeter unter den Schachtmaßen.

Damit ein Aufzug für den barrierefreien Zugang zu einem Gebäude sorgt, sind Aufzugs- bzw. Kabinenmindestmaße erforderlich, die je nach Fördergewicht des Aufzugs variieren.

Welche Dinge Sie vor der Auftragserteilung für den nachträglichen Einbau eines Aufzugs beachten müssen und warum sich lohnt, einen Architekten zu konsultieren und die Angebote mehrerer Anbieter für Ihr Bauvorhaben zu vergleichen, erklären wir Ihnen im Folgenden.

Die Vorteile eines Aufzugs für Eigentümer und Bewohner im Überblick

Beachten Sie einige Dinge im Vorfeld, ist der nachträgliche Aufzugeinbau in Ihrem Gebäude unkompliziert und schnell möglich, so dass Sie in den Genuss dieser Vorteile kommen:

  • Gewährleistung eines barrierefreien Zugangs zu allen Etagen
  • höhere Wohnqualität für Mieter und Eigentümer
  • Attraktivität der Immobilie wird gesteigert
  • Leerstand der Immobilie wird vermieden
  • Erschließung neuer Mietergruppen
  • Steigerung des Immobilienwerts

Diese Umbauten müssen Sie ggf. am Gebäude vornehmen

Da die Grundrisse von Gebäuden variieren, sollte die Planung für den nachträglichen Einbau eines Aufzugs im Detail mit einem Architekten besprochen werden. Für eine zielführende Beratung ist es hilfreich, wenn nicht Voraussetzung, dass Sie die Grundrisspläne der für den Aufzugeinbau relevanten Stockwerke sowie Lage- und Schnittpläne bereitstellen.

Im Allgemeinen können folgende Umbaumaßnahmen notwendig werden:

  • Aufzugsschacht im Gebäudeinneren: räumliche Umgestaltungen sowie Deckendurchbrüche
  • eventuell Absenkung von Geschossdecken
  • Aufzugsschacht im Außenbereich: für die jeweiligen Haltestellen sind Wanddurchbrüche zum Flur notwendig
  • möglicherweise Herstellung eines zweiten Rettungsweges nötig
  • Umbauarbeiten können zudem in folgenden Bereichen anfallen: Elektro, Sanitär, Lüftung und Heizung

Des Weiteren sollte beachtet werden, dass es sich beim Einbau eines Aufzugs um eine umfangreiche Baumaßnahme handelt. Diese verursacht - wie jede andere Baumaßnahme auch - Lärm und Schmutz.

Bevor Sie sich für eine Aufzugmontage im Innen- oder Außenbereich des Gebäudes entscheiden, müssen zudem folgende Fragen geklärt werden:

  • Ist ein Zugang auf allen Etagen vorhanden?
  • Wie hoch soll die Traglast des Aufzugs sein?
  • Welche Größe soll der Fahrstuhlkorb aufweisen?
  • Ist im Falle einer Außenmontage genügend Platz für den Zugangsweg vorhanden?

Benötigen Sie eine Baugenehmigung für den Einbau eines Aufzugs?

Grundsätzlich ist eine offizielle Baugenehmigung für den Einbau eines Aufzugs immer dann erforderlich, wenn der Aufzug eine Förderhöhe von über drei Metern aufweist. Für das Einholen der Baugenehmigung ist es zwingend erforderlich, einen Architekten und einen Prüfstatiker zu beauftragen. Der Bauantrag muss beim zuständigen Bauamt gestellt werden. Dort erhalten Sie zudem im Rahmen eines Beratungstermins Auskunft darüber, welche Unterlagen Sie einreichen müssen und wie lang der Genehmigungszeitraum in etwa sein wird.

Für die Montage eines Aufzugs an der Außenseite eines Gebäudes ist immer eine Baugenehmigung erforderlich.

Muss der Aufzug vom TÜV genehmigt werden?

Auch diesbezüglich gilt: Aufzüge die eine Förderhöhe von drei Metern überschreiten, müssen vom TÜV genehmigt werden. Handelt es sich bei dem zu montierenden Aufzug um eine Privatanlage, wie zum Beispiel in einem Einfamilienhaus, einem Reihenhaus oder einer Doppelhaushälfte, sind wiederkehrende Prüfungen nicht vorgeschrieben, anderenfalls schon.

Grundsätzlich müssen beim Einbau eines Aufzugs folgende Arbeitsschritte vollzogen werden

  • Antrag beim Bauamt
  • Einbauarbeiten und notwendige Baunebenleistungen
  • Netzanschluss
  • Anmeldung und Prüfung durch den TÜV
  • Abnahmeprüfung

Die Zusammenarbeit mit einem Architekten lohnt sich aus den folgenden Gründen:

  • professionelle Bestandsaufnahme und Bewertung der bauseitigen Voraussetzungen und Möglichkeiten für die nachträgliche Integration eines Aufzugs
  • notwendige Statikberechnungen im Innenbereich
  • Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Abstandsflächen im Außenbereich zum Nachbargrundstück
  • Erstellung eines Lösungsvorschlags, Zeitplanung und Kalkulation
  • umfassende Beratung
  • Aufzeigen möglicher Förderungen beispielsweise durch städtische Wohnungsämter, Banken, Gemeinden oder die EU

Aufzugseinbau: Vergleichen Sie vor der Auftragserteilung die Angebote

Bevor Sie einen Auftrag für den Einbau eines Aufzugs erteilen, sollten Sie sich professionell dazu beraten lassen, welche Maßnahmen sich für Sie lohnen. Wer über die nachträgliche Installation einer Aufzugsanlage nachdenkt, sollte diese gemeinsam mit einem Fachmann planen. Wir bieten Ihnen auf unserem Portal die Möglichkeit - ganz gleich, ob Sie Privatperson, Fachplaner oder Architekt sind - sich über alle existieren Senkrecht-Aufzugsarten eingehend zu informieren und einen Anbietervergleich anzufordern. Mit unserer Hilfe können Sie bis zu drei Anbieter unabhängig miteinander vergleichen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

 


Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen